1. Geltungsbereich 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen des Veranstalters der Airport Wiesn Oktoberfest Saarland, Grunder Gourmet Party- und Event- Catering GmbH & Co. KG – Kai Grunder und den Gästen des Oktoberfestzeltes „Airport Wiesen Oktoberfest Saarland“.

2. Reservierungen 

Reservierungen sind ausschließlich ONLINE über die Webseite airport-wiesn.de möglich. 

3. Reservierungshandling – Ausgabe Wertmarken – Tischreservierungen 

  • Die Einlassbändchen und Wertmarken werden generell nicht versendet. Die Ausgabe der Reservierungsunterlagen findet an dem jeweiligen Veranstaltungstag vor dem Festzelt statt. 
  • Ihre gebuchten Tische sind an allen Tagen bereits ab 18 Uhr für Sie reserviert. Die reservierten Tische müssen bis spätestens 19 Uhr besetzt werden. Der Veranstalter kann danach nicht mehr für die Plätze garantieren.

4. Gültigkeiten 

  • Die Wertmarken sind an allen Veranstaltungstagen der Airport Wiesen Oktoberfest Saarland im laufenden Jahr gültig. Eine Rücknahme von Wertmarken, die im Rahmen der Reservierung erworben wurden, ist generell nicht möglich. 
  • Die Bierwertmarken gelten für alle Getränke, die direkt bei den zuständigen Servicemitarbeitern bestellt werden können und an den Schänken im Direktverkauf. Die Wertmarken können nicht in der Schnapsbar eingelöst werden. 
  • Die Wertmarken für ein Essen gelten ausschließlich für ein ½ Hendl, eine ½ Schweinshaxe oder für einen Salat (vegetarisch). Die Servicemitarbeiter können kein anderes Gericht für diese Wertmarke buchen, auch nicht, wenn der Mehrpreis aufgezahlt wird. 

5. Allgemein 

  • Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.
  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Bedarf den Reservierungsbereich gleichwertig zu ändern. 
  • Aus einer Reservierung ist generell kein Anspruch auf einen Tisch im Folgejahr herzuleiten. Es ist gemäß den Vorjahren aber geplant, die Tische den Vorjahresgästen wieder optional anzubieten. 
  • Es dürfen keine Getränke in das Festzelt mitgebracht werden. Der Veranstalter behält sich Kontrollen von mitgebrachten Gegenständen vor (insbesondere Taschen und Rucksäcke). 
  • Bei Nichtbeachtung von gesetzlichen Vorschriften (bes. des Gesundheitsschutzgesetzes – Rauchverbot im Festzelt!) wird der Gast des Zeltes verwiesen. 
  • Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren, bleibt vorbehalten. 
  • Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten. 
  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das musikalische Programm zu ändern. 
  • Aus Jugendschutzgründen wird Personen unter 16 Jahren ab 18 Uhr kein Einlass gewährt. Personen, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung über 16 aber unter 18 Jahren sind, müssen das Festzelt leider um 24 Uhr verlassen. 
  • Sollte das Oktoberfest nicht stattfinden oder zu den reservierten Terminen ein Festzeltbetrieb nicht möglich sein –gleichgültig aus welchen Gründen –so gilt die Reservierung als nichtig. In diesen Fällen wird der Preis für die anlässlich der Reservierung gekauften Wertmarken/ Einlassbändchen bei Rückgabe erstattet. 
  • Ansonsten bestehen keinerlei Ansprüche gegenüber dem Festwirt. 

6. Datenverwendung 

Der Veranstalter ist berechtigt, personenbezogene Daten des Bestellers zu erfassen, zu speichern, zu verarbeiten und zu nutzen. Der Besteller stimmt dem ausdrücklich zu. Der Veranstalter ist berechtigt, bis auf Widerruf, den Namen / Firma des Bestellers auf ausgehängten Reservierungslisten und Tischschildern zu nennen. Ein Widerspruch ist schriftlich an den Veranstalter zu richten. Der Veranstalter verpflichtet sich die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (DSGVO) einzuhalten. Hinweise zum Datenschutz unter: www.airport-wiesn.de/datenschutzerklaerung